Satzung der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Lahr
Präambel
Die christlichen Kirchen und Gemeinden schließen sich zur „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Lahr“ zusammen. Sie wollen ihren gemeinsamen Glauben an den einen Herrn Jesus Christus, der Haupt der Kirche und Herr der Welt ist, durch Zeugnis und Dienst zum Ausdruck bringen. Sie erkennen das Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel (325/381) an. Sie bejahen den gemeinsamen Auftrag zum Dialog und zur Zusammenarbeit.
§ 1 Mitgliedschaft
Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind die unterzeichnenden christlichen Kirchen und Gemeinden. Über die Aufnahme weiterer Mitglieder entscheidet die Arbeitsgemeinschaft mit Zweidrittelmehrheit. Voraussetzung der Mitgliedschaft ist die Anerkennung der in der Präambel genannten Grundlage.
Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft können die Mitgliedschaft beenden; dies soll in schriftlicher Form geschehen.
Eine Gastmitgliedschaft (Mitgliedschaft ohne Stimmrecht) und eine beobachtende Mitgliedschaft (Teilnahme am Informationsfluss) sind möglich.
Eine Gastmitgliedschaft (Mitgliedschaft ohne Stimmrecht) und eine beobachtende Mitgliedschaft (Teilnahme am Informationsfluss) sind möglich.
§ 2 Vertretung der Mitglieder in der Arbeitsgemeinschaft
Jede Mitgliedskirche entsendet bis zu zwei stimmberechtigte Delegierte in die Vollversammlung. Mitgliedskirchen im Gaststatus entsenden zwei Delegierte ohne Stimmrecht. Die Vollversammlung kann darüber hinaus weitere ökumenisch interessierte Gemeindeglieder ohne Stimmrecht einbinden.
§ 3 Aufgaben und Aktivitäten
Die ACK Lahr stellt sich folgenden Aufgaben, an denen sich die Mitglieder freiwillig beteiligen.
- Vernetzung und Unterstützung
- Vertretung nach außen
- Theologisches Gespräch
- Gemeinsame Aktionen
- Ökumenische Gottesdienste
- Kennenlernen der anderen Mitglieder und ihrer Gottesdienste
§ 4 Arbeitsweise
- Die ACK Lahr tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen.
- Verbindliche Entscheidungen, die die Rechte der Mitglieder berühren, bedürfen der Zustimmung der zuständigen Gremien der jeweiligen Kirchen und Gemeinden.
- Zu den Sitzungen können Delegierte anderer Organisationen und Sachverständige mit beratender Stimme hinzugezogen werden.
- Die Sitzungen werden protokolliert.
- Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich.
§ 5 Der Vorstand
- Die Vollversammlung der ACK Lahr wählt aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit einen Vorstand auf zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
- Der Vorstand besteht aus:
dem/der Vorsitzenden
zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Vorstand soll sich in der Regel aus Mitgliedern verschiedener Konfessionen zusammensetzen. - Der Vorstand erstellt die Tagesordnung für die Sitzungen der ACK Lahr und schickt sie den Delegierten spätestens eine Woche vorher zu. Er ist dafür verantwortlich, dass die gefassten Beschlüsse umgesetzt werden.
- Der Vorstand regelt die Vertretung der ACK Lahr nach außen.
§ 6 Arbeitsgruppen
Die ACK Lahr kann für die Untersuchung und Behandlung bestimmter Aufgaben Arbeitsgruppen berufen, die sich möglichst aus Personen verschiedener Mitgliedskirchen zusammensetzen. Auch zur Vorbereitung von Gottesdiensten und Veranstaltungen können Arbeitsgruppen beauftragt werden.
§ 7 Finanzielles
Die Mitglieder beteiligen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an den Ausgaben der ACK Lahr. Sie stellen dafür, soweit möglich, in ihren Haushalten ein angemessenes Budget ein.
§ 8 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung aller Mitglieder.
Lahr, den 23.09.2022
Diese Satzung wurde in der ACK-Sitzung am 23.09.2022 beschlossen, nachdem sämtliche Mitglieder im Vorfeld zugestimmt hatten.
Mitglieder zum 23.09.2022
Auflistung der stimmberechtigten Gemeinden
- römisch-katholische Kirchengemeinde „An der Schutter“
- evangelische Kirchengemeinde Lahr
- evangelisch-methodistische Kirche
- syrisch-orthodoxe Kirche
- russisch-orthodoxe Kirche
Auflistung der Gastmitglieder
- neuapostolische Kirche Lahr
- freie Christengemeinde „Kirche am Flugplatz“
- evangelische Allianz
